Die Verwaltungsgerichte Oldenburg und Lüneburg haben die Eilanträge von Martin Sichert und Stephan Bothe abgelehnt. Eine vollständige Überprüfung ist grundsätzlich erst nach der Wahl vorgesehen. Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Über die Verfassungstreue der beiden Kandidaten wurde dabei nicht abschließend entschieden.