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August 2026 in drei Fällen die Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit sind die Entscheidungen über den Wide Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat am 7. August 2026 in drei Fällen die Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit sind die Entscheidungen über den Widerruf der jeweiligen waffenrechtlichen Erlaubnisse rechtskräftig. Das Innenministerium will die Waffenbehörden nun darin bestärken, weitere Verfahren fortzuführen. Ob eine Erlaubnis tatsächlich entzogen wird, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Wie bewertet ihr diese Entwicklung? Bitte diskutiert sachlich und respektvoll.