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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) halten den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes gegen eine mögliche AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt für denkbar – allerdings nur, wenn das Land seine Pflichten aus dem Grundgesetz oder einem Bundesgesetz verletzt, und als „Ultima Ratio“. Die Bundesregierung bräuchte dafür die Zustimmung des Bundesrates; angewendet wurde Artikel 37 bislang noch nie.