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Gleich Bei 8.320 Überprüfungen syrischer Schutzberechtigter endeten im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 23,2 Prozent mit Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus. Gleichzeitig wurden lediglich drei Menschen nach Syrien abgeschoben. Ein entzogener Schutzstatus führt zwar nicht automatisch zur Ausreisepflicht – die enorme Lücke zwischen behördlicher Entscheidung und tatsächlichem Vollzug bleibt dennoch offensichtlich. Wie bewertet ihr das?