Bergneustadt ist für mich kein Punkt auf einer Planungskarte. Ich lebe hier und sitze seit der Ratswahl 2025 für die Bürger unserer Stadt im Rat. Wenn Entscheidungen das Landschaftsbild und möglicherweise ganze Ortsteile über Jahrzehnte prägen, halte ich es deshalb für falsch, die Diskussion auf ein einfaches „für oder gegen erneuerbare Energien“ zu reduzieren. Genau das passiert beim Thema Windkraft aber schnell. Aus einer konkreten Standortfrage wird eine Glaubensfrage. Dabei ginge es um etwas anderes: um unsere Stadt und um das, was hier tatsächlich geplant ist.
Meine Position ist klar: Die derzeitigen Planungen für Windenergieanlagen in Bergneustadt überzeugen mich nicht. Ich lehne sie ab. Das gilt auch für uns als AfD-Fraktion im Rat. Dabei geht es mir nicht um eine grundsätzliche Absage an Technik oder Energieerzeugung. Als Softwareentwickler beschäftige ich mich selbst täglich mit technischen Lösungen. Aber technischer Fortschritt bedeutet für mich nicht, jede technisch mögliche oder politisch vorgegebene Lösung automatisch für sinnvoll zu halten.
Kommunalpolitik heißt für mich, konkrete Auswirkungen auf unsere Stadt, unsere Landschaft und die Menschen vor Ort abzuwägen. Dafür muss man zuerst den Sachstand kennen – und danach eine Position vertreten, die sich von überprüfbaren Fakten tragen lässt. Genau das versuche ich in diesem Beitrag: zuerst erklären, was öffentlich feststeht, was geplant ist und was noch offen ist. Und erst danach meine Bewertung.
Was überhaupt geplant ist
Am 19. Dezember 2025 hat der Regionalrat für den Regierungsbezirk Köln den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln beschlossen. Damit wurden sogenannte Windenergiebereiche ausgewiesen: Flächen, auf denen die Errichtung von Windenergieanlagen planungsrechtlich vorgesehen ist. Der Teilplan ist mit der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW am 30. Dezember 2025 wirksam geworden. Das ist der verbindliche planerische Rahmen, um den es in Bergneustadt geht.
Für unser Stadtgebiet betrifft das nach den Angaben der Stadt Bergneustadt und des Oberbergischen Kreises im Wesentlichen den Bereich der Sülemicke zwischen den Ortsteilen Wiedenest, Pernze, Belmicke, Attenbach und Wörde sowie Flächen rund um den Beulberg. In der gemeinsamen Mitteilung von Stadt und Kreis vom 19. August 2026 ist von einer ausgewiesenen Fläche in der Sülemicke und drei Flächen rund um den Beulberg die Rede.
Innerhalb dieser Bereiche plant die ERG-Gruppe Windenergieanlagen. Die Stadt Bergneustadt hat das auf ihrer Informationsseite bestätigt: Beabsichtigt ist der Bau von Anlagen in der Sülemicke und am Beulberg. Eine feste Anlagenzahl nennt die Stadt dort nicht. Nach dem bisher öffentlich dargestellten Planungsstand, über den unter anderem bei der städtischen Informationsveranstaltung am 10. Juni 2026 im Krawinkelsaal berichtet wurde, geht es konkret um vier Anlagen – drei in der Sülemicke und eine am Beulberg. Das ist die vorläufige Planung des Vorhabenträgers, keine erteilte Genehmigung. Die genauen Standorte waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgezurrt.
In der Berichterstattung über diese Veranstaltung wurde für die geplanten Anlagen eine Gesamthöhe von fast 250 Metern genannt. Diese Größenordnung stammt aus der öffentlichen Darstellung des Projektierers. Sie ist für die Einordnung wichtig, weil sie zeigt, dass es hier nicht um kleine technische Einrichtungen geht. Gleichzeitig bleibt festzuhalten: Ein förmliches Genehmigungsverfahren war im Sommer 2026 nach den öffentlich bekannten Angaben noch nicht eröffnet. Weitere Gutachten, Antragsunterlagen und Prüfungen stehen aus. Ob auf weiteren ausgewiesenen Flächen am Beulberg später zusätzliche Anlagen hinzukommen, hängt unter anderem von Eigentümern und weiteren Entscheidungen ab. Das ist offen – und darf nicht so dargestellt werden, als sei es bereits beschlossen.
Damit ist der Unterschied klar: Ausgewiesen sind Flächen. Geplant sind Anlagen. Entschieden ist die konkrete Errichtung damit noch nicht. Wer das vermischt, macht die Debatte ungenauer, als sie sein müsste.
Was die Stadt entscheiden kann – und was nicht
Die Stadt Bergneustadt ist nicht Genehmigungsbehörde für diese Anlagen. Das schreibt die Stadt selbst und wiederholt es in der gemeinsamen Mitteilung mit dem Kreis. Deshalb wäre die Behauptung falsch, der Stadtrat könne sämtliche Projekte einfach per Abstimmung stoppen. Wo sich private Eigentümer und ein Vorhabenträger innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiebereichs einig werden und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ist der kommunale Einfluss auf das eigentliche Genehmigungsverfahren begrenzt.
Trotzdem ist Kommunalpolitik hier nicht bedeutungslos. Stadt und Kreis haben am 19. August 2026 selbst beschrieben, wo noch eigene Entscheidungen anstehen. Ein Teil der Flächen am Beulberg befindet sich in Privateigentum. Darauf haben Stadt und Kreis nach eigener Aussage keinen unmittelbaren Einfluss. Gleichzeitig liegen Grundstücke, die für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen erforderlich sein können, im Eigentum des Oberbergischen Kreises. Für diese Flächen stellt sich die politische Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie künftig zur Verfügung gestellt werden.
Hinzu kommt ein weiterer Punkt, den Stadt und Kreis ausdrücklich nennen: Die Stadt Bergneustadt könnte durch ein eigenes Planungsverfahren die rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage schaffen. Das ist keine Pflicht. Es ist eine Entscheidung, die man treffen oder eben nicht treffen kann.
Kommunaler Einfluss liegt damit vor allem bei Grundstücken, möglichen Pacht- oder Nutzungsentscheidungen, zusätzlichem Planungsrecht, der politischen Positionierung und der Frage, wie die Bürger beteiligt werden. Mehr zu behaupten, wäre unehrlich. Weniger daraus zu machen, wäre es ebenfalls.
Warum ich die Planungen kritisch sehe
Ich verstehe, warum andere die Projekte unterstützen. Befürworter sehen darin einen Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung, zum Klimaschutz und möglicherweise wirtschaftliche Chancen für die Region. Diese Argumente gehören zur Debatte. Sie räumen meine Bedenken gegenüber den konkreten Standorten und der Größenordnung des Eingriffs aber nicht aus.
Windenergieanlagen dieser Höhe sind keine technischen Geräte, die man nach ein paar Jahren wieder unauffällig aus der Landschaft nimmt. Sie verändern Landschaftsräume langfristig. Die Sülemicke liegt zwischen gewachsenen Ortsteilen. Am Beulberg geht es um Flächen, die für viele Menschen in Bergneustadt nicht abstrakt sind, sondern zum täglichen Blick auf Wald, Hanglagen und das gehören, was unsere Stadt ausmacht. Hier leben Menschen. Hier gibt es Landschaft. Hier gibt es Ortsteile, die nicht erst entstanden sind, als der Regionalplan gezeichnet wurde. Wer dort regelmäßig unterwegs ist, sieht keine Vorrangfläche, sondern einen Teil der Stadt, in dem Alltag stattfindet.
Bei solchen Entscheidungen reicht mir das Argument nicht: Die Fläche ist ausgewiesen, also bauen wir. Eine ausgewiesene Fläche beantwortet die planungsrechtliche Lage. Sie beantwortet noch nicht automatisch die politische Frage, ob jede mögliche Anlage an dieser Stelle auch tatsächlich sinnvoll ist. Genau diese Unterscheidung geht in der öffentlichen Diskussion oft verloren.
Für mich als Ratsmitglied zählt deshalb nicht nur, was auf einer Karte zulässig ist. Es zählt, was daraus für Bergneustadt über Jahrzehnte folgt. Und je größer der Eingriff, desto genauer muss man hinsehen – nicht desto schneller abnicken.
Natur- und Landschaftsschutz gehören zur Energiedebatte
Eine Windenergieanlage besteht nicht nur aus dem Turm, den man später vom Ortsteil aus sieht. Dazu gehören Fundamente, Zufahrtswege, Kran- und Montageflächen und Leitungsinfrastruktur. Bei Standorten in oder an Waldgebieten muss deshalb neben der Energieerzeugung auch der konkrete Eingriff in Landschaft und Natur betrachtet werden.
Ich werde an dieser Stelle keine angeblichen Schäden an bestimmten Arten behaupten und keine Rodungs- oder Flächenzahlen nennen, die öffentlich noch nicht belastbar vorliegen. Solche Angaben gehören ins Genehmigungsverfahren und in die dazugehörigen Gutachten. Genau deshalb müssen sie dort auch geprüft werden – und nicht erst, wenn die öffentliche Debatte bereits als erledigt gilt.
Was ich politisch feststelle, braucht keine erfundenen Details: Wer über Energieerzeugung in der Landschaft spricht, muss über die Landschaft mitreden. Natur- und Landschaftsschutz sind kein Gegner der Energiedebatte. Sie sind ein Teil davon. Wenn dieser Teil erst nachgereicht wird, ist das keine seriöse Abwägung, sondern eine Reihenfolge, die das Ergebnis schon vorwegnimmt.
Bürgerbeteiligung darf keine Formalität sein
Am 19. August 2026 haben die Stadt Bergneustadt und der Oberbergische Kreis gemeinsam mitgeteilt, dass geprüft wird, ob eine informelle Bürgerbefragung zum Thema Windenergie durchgeführt werden kann. Eine Entscheidung ist damit noch nicht getroffen. Die zuständigen politischen Gremien von Stadt und Kreis sollten sich im September mit dem weiteren Vorgehen beschäftigen. Offen sind nach der Mitteilung auch Termin, Fragestellung und konkretes Verfahren. Zum Zeitpunkt dieses Beitrags liegt dazu noch keine öffentliche Beschlussfassung vor, die ich hier als erledigte Sache darstellen könnte.
Ich begrüße echte Bürgerbeteiligung. Wenn ein Projekt das Erscheinungsbild unserer Heimat möglicherweise über Jahrzehnte verändert, sollten die Menschen vor Ort nicht erst dann gefragt werden, wenn faktisch bereits alles entschieden ist. Eine informelle Bürgerbefragung ist allerdings kein rechtlich bindender Bürgerentscheid. Ein negatives Ergebnis verhindert nicht automatisch sämtliche Windenergieprojekte. Das muss man klar sagen, wenn man die Menschen nicht hinterher enttäuschen will.
Trotzdem hat ein klares Meinungsbild der Bevölkerung politisches Gewicht. Gerade dort, wo Stadt oder Kreis noch eigene Entscheidungen treffen – über kreiseigene Grundstücke, mögliche Nutzungsüberlassungen oder zusätzliches kommunales Planungsrecht. Wer an diesen Stellen behauptet, es gebe nichts mehr zu entscheiden, widerspricht der eigenen Mitteilung von Stadt und Kreis.
Kommunalpolitik sollte nicht nur erklären, warum etwas angeblich alternativlos ist. Sie sollte zuhören, unterschiedliche Argumente ernst nehmen und anschließend Entscheidungen vertreten können. Beteiligung, die nur bestätigt, was sowieso schon feststeht, ist keine Beteiligung. Sie ist Dekoration.
Nicht jede Kritik an Windkraft ist Technikfeindlichkeit
Ich bin Softwareentwickler. Ich beschäftige mich beruflich und privat mit neuen Technologien und entwickle selbst technische Projekte. Deshalb lehne ich die Gleichung ab, technischer Fortschritt bedeute Zustimmung zu jeder Windenergieanlage. Technik ist ein Werkzeug. Ob eine konkrete technische Lösung an einem konkreten Ort sinnvoll ist, bleibt eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Abwägung.
Fortschritt bedeutet für mich auch, technische Lösungen kritisch zu prüfen. In der Softwareentwicklung würde niemand auf die Idee kommen, ein System nur deshalb zu übernehmen, weil es irgendwo auf einer Roadmap steht. Man schaut sich an, was es tatsächlich leistet, welche Nebenwirkungen es hat und ob es zum jeweiligen Umfeld passt. Bei Infrastruktur in der Landschaft sollte der Maßstab nicht niedriger sein.
Wer Kritik an den Bergneustädter Standorten deshalb als grundsätzliche Technikfeindlichkeit abtut, macht es sich zu leicht. Es geht nicht um die Frage, ob Strom irgendwo erzeugt werden darf. Es geht um die Frage, ob genau diese Anlagen an genau diesen Stellen für unsere Stadt der richtige Weg sind.
Die wirtschaftliche Frage gehört auf den Tisch
Auch wirtschaftlich werde ich keine Zahlen schätzen, die öffentlich nicht belastbar vorliegen. Vor Entscheidungen, an denen Kommune oder Kreis beteiligt sind, müssen für mich aber Fragen beantwortet sein, die man nicht mit dem Hinweis auf den Regionalplan ersetzen kann.
Dazu gehören für mich mindestens:
Wer investiert – und wer trägt welche Risiken?
Wer erhält die wirtschaftlichen Erträge?
Welche Einnahmen kämen bei der Kommune tatsächlich an?
Welche langfristigen Verpflichtungen entstehen?
Welche Grundstücke werden benötigt, und welche Auswirkungen hätten mögliche Pachtverträge?
Wie sind Rückbau und finanzielle Absicherung geregelt?
Solange diese Punkte nicht klar auf dem Tisch liegen, bleibt die wirtschaftliche Seite der Planung unvollständig. Gerade weil Stadt und Kreis über eigene Flächen und mögliche zusätzliche Planungsschritte noch Einfluss haben, dürfen diese Fragen nicht erst nach den politischen Beschlüssen auftauchen.
Die Entscheidung gehört nicht nur auf eine Karte
Der Regionalplan zeigt Flächen. Eine Kommune besteht aber nicht aus Flächen. Sie besteht aus Menschen, Ortsteilen, Landschaft, Infrastruktur und einer Geschichte. Eine Karte kann zulässige Bereiche markieren. Sie kann nicht ersetzen, was die Menschen vor Ort mit diesen Bereichen verbinden – und sie kann auch nicht die politische Abwägung ersetzen, die danach noch zu treffen ist. Genau deshalb werde ich die weiteren Entscheidungen zu den Windenergieprojekten in Bergneustadt kritisch begleiten.
Meine derzeitige Haltung bleibt: Ich lehne die aktuell geplanten Anlagen ab. Gleichzeitig möchte ich die Debatte auf Basis überprüfbarer Fakten führen. Wenn neue Gutachten, konkrete Antragsunterlagen oder andere belastbare Informationen vorliegen, müssen auch diese bewertet werden. Das ändert nichts daran, dass ich den bisherigen Planungsstand für falsch halte. Es beschreibt nur, wie ich Kommunalpolitik verstehe.
Nicht Entscheidungen aus Prinzip abnicken. Genau hinsehen. Fragen stellen. Und anschließend eine Position vertreten, die man den Bürgern gegenüber auch erklären kann.
Quellen und weiterführende Informationen
Stadt Bergneustadt: Windenergieprojekte in Bergneustadt
Oberbergischer Kreis und Stadt Bergneustadt, 19. August 2026: Bürgerbefragung zum Thema Windenergie wird geprüft
Bezirksregierung Köln: Aufstellungsverfahren Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

